RECHTSANWALT
DIPL.-JUR. RAINER FRANZ

postulationsfähig an allen Amts-, Land- , und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland

BERATUNGSHILFE

Durch Rechtsanwalt Franz wird auch Beratungshilfe gewährt. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Beratungshilfescheines durch das betreffende Amtsgericht. Beratungshilfe ist möglich in den Bereichen:
Zivilrecht, Sozialrecht (Hartz IV), Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht (soweit keine Rechtsschutzversicherung), Steuerrecht (außer Buchführung und Bilanzierung), Familienrecht einschließlich Gewaltschutz, Ehescheidung, Umgang, Trennung, Vermögensteilung, Unterhalt